Zivilschutz und Gemeindezivilschutzplan (GZSP)

Worum handelt es sich bei den Gemeindezivilschutzplänen?

Bei den Notfallplänen für die Gemeinden (GZSP) handelt es sich um ein Instrument, das darauf ausgerichtet ist, eventuelle Notfälle zu bewältigen und den Schutz von Personen, Gütern und Diensten zu gewährleisten, die sich in einem Gebiet befinden, das von einer auf Restrisiken zurückzuführenden Katastrophe betroffenen ist.
In den Gemeindezivilschutzplänen werden die unterschiedlichen Kenntnisse, Ressourcen und Vorgehensweisen koordiniert, so dass diese bestmöglich eingesetzt werden können, um die verschiedenen kritischen Situationen zu bewältigen, die in dem Gemeindegebiet auftreten können.

Bei dem Notfallplan für eine Gemeinde handelt es sich um das Mittel, auf welches der Bürgermeister Bezug nimmt, um einen Notfall zu managen.
Daher muss er folgende Punkte umfassen:

  1. die Vorbereitung von Melde-, Alarm- und Rettungsdiensten, Überwachung und Kontrolle der wesentlichen Risiken, Vorbeugungsmaßnahmen, um die Folgen der Risiken auf ein Minimum zu beschränken bzw. Zu eliminieren, die Information der Öffentlichkeit über die Risiken und die Verhaltensregeln während eines Katastrophenereignisses;
  2. die Ermittlung bzw. Quantifizierung von Personen, Strukturen bzw. Diensten, die basierend auf den Risikogebieten und den unterschiedlichen Gefahreneigenschaften betroffen bzw. geschädigt sein können;
  3. die Ermittlung der Verfügbarkeit von Personal, Mitteln und Ausrüstungen, Lebensmitteln, Infrastrukturen und anderen Ressourcen der Gemeinde, die für das Management der verschiedenen Notfallszenarien nützlich sein können;
  4. die Ermittlung von für die Rettungsarbeiten bestimmten Räumlichkeiten, Gebieten und Strukturen sowie von Lagerräumen und Notunterkünften;
  5. die Vorbereitung von Verbindungsservices: Kommunikationsnetze, -systeme, -flüsse und –Modelle, um einen effizienten Informationsaustausch sowohl zwischen den lokalen Strukturen als auch von und zu den übergemeindlichen Organen (Bezirk, Provinz, Land) und den angrenzenden Gemeinden gewährleisten zu können;
  6. die Ausarbeitung von Vorgehensweisen für das Management unterschiedlicher Notfallszenarien, vor allem in Bezug auf die Zuweisung und Aufteilung der verschiedenen Verantwortlichkeiten und Aufgabenbereiche;
  7. die Bestimmung der Methoden für die Bereitstellung und den Einsatz der für das Notfallmanagement notwendigen Ressourcen. Hierzu zählen die ehrenamtliche Tätigkeit, die Schadensbemessung und die Verwaltung der verwaltungstechnischen Aspekte des Notfalls.

Da in Notfallsituationen zahlreiche Variablen ineinandergreifen, müssen zwar in den Notfallplänen für die Gemeinden - soweit dies möglich ist - sämtliche im Notfall erforderlichen Schritte detailliert aufgeführt werden, diese dürfen aber nicht als absolut unumgängliche Maßnahmen und Vorgehensweisen betrachtet werden.
Der Plan muss basierend auf den entsprechenden Kriterien der Vernunft und Zweckmäßigkeit angewandt werden. In diesem Sinn stellt der Plan ein Instrument und einen Anhaltspunkt für die Zivilschutzbehörden und nicht ein um jeden Preis unflexibel anzuwendendes Dokument dar.

Die Rolle des Bürgermeisters bei den Aktivitäten des Zivilschutzes

Der Bürgermeister ist die Autorität des Zivilschutzes auf Gemeindeebene. Wenn ein Notfall eingetreten ist bzw. eintreten wird, von welchem die Gemeinschaft in dem Gemeindegebiet betroffen ist bzw. sein kann, so muss der Bürgermeister die Richtung für die Koordinierung der Betreuungs- und Rettungstätigkeiten vorgeben und dafür sorgen, dass die notwendigen Maßnahmen (auch vorbeugende) ergriffen werden, um die Unversehrtheit der Öffentlichkeit gewährleisten zu können.

Der Bürgermeister gewährleistet den Schutz, die Betreuung und die Information der Bevölkerung, den Schutz der Wirtschaft, des Kulturguts, der verwaltungsmäßigen Kontinuität und der anderen Dienste sowie die Verwaltung der Straßen in dem Gebiet seiner Zuständigkeit.
Mit der Leit- und Koordinierungstätigkeit kann der Bürgermeister auch eine auf dem Gebiet des Zivilschutzes kompetente Person seines Vertrauens beauftragen. Im Bereich des Zivilschutzes sehen sowohl das nationale Recht (Art. 5 Gesetz 225/1992) als auch das Landesrecht (Art. 8 Landesgesetz 15/2002) vor, dass der Vorsitzende des Ministerrats, der Landeshauptmann, der Präfekt (bzw. Der Regierungskommissar) und der Bürgermeister die Befugnis haben, Vorschriften zu erlassen, die von den geltenden Vorschriften abweichen, wobei die allgemeinen Prinzipien der Rechtsordnung eingehalten werden müssen. Vorraussetzung für diese Befugnis ist jedoch, die Tatsache, dass der Notstand ausgerufen wurde.
Das Ausrufen des Notstands durch den Staat ist wiederum sowohl durch die nationale Gesetzgebung als auch durch die Landesgesetze geregelt (Art. Gesetz 225/92 und Art. Landesgesetz 15/2002).
Unabhängig von diesen Normen kann der Bürgermeister jedoch (Art. 54 Gesetzesdekret 267/2000) Maßnahmen ergreifen, die plötzlich dringend notwendig sind, um ernsten, die Bevölkerung bedrohenden Gefahren vorbeugen und diese eliminieren zu können. Der Anwendungsbereich dieser Befugnis ist in diesem Fall jedoch auf die Bereiche Öffentlichen Gesundheit, Hygiene, Bauwesen und Polizei begrenzt.
Darüber hinaus hat der Bürgermeister auch die Rolle des Bürgen für die Weiterentwicklung der Notfallpläne: der Plan ist von dem zuständigen Gemeindeorgan genehmigtes Dokument, welches jedoch einer angemessenen Zusammenarbeit seitens aller in einen potentiellen Notfall einbezogenen Beteiligten bedarf, wozu auch die Bevölkerung zählt, welche als aktiver Teil über die wichtigsten Abschnitte des Plans, wie die vorbeugenden Maßnahmen und die zum Überwinden eines Notfalls notwendigen Schritte, in Kenntnis gesetzt worden sein muss.

Die Weiterentwicklung des Plans wird darüber hinaus durch seine kontinuierliche Prüfung und Aktualisierung gewährleistet: In diesem Sinn hat der Bürgermeister die Aufgabe, den Prozess für die Erstellung des Plans zu koordinieren, wobei er die entsprechenden Personen einbeziehen, die Aktualität des Plans überprüfen und die ordnungsgemäße Verbreitung der Inhalte des Plans an alle eventuell Betroffenen gewährleisten muss.

Die Gemeindeleitstelle (GLS)

Gemäß dem Inhalt des Landesgesetzes Nr. 15/2002 Art. 3 muss in sämtlichen Gemeinden eine Gemeindeleitstelle (GLS) für den Zivilschutz eingerichtet werden.
Bei der Gemeindeleitstelle handelt es sich in jeder Hinsicht um eine Gemeindekommission, deren Mitglieder mit dem Beschluss des Gemeinderats ernannt werden müssen. Auf jeden Fall muss sie sich aber aus mindestens zwei in dem Gemeindegebiet befindlichen effektiven Mitgliedern, dem Bürgermeister, welcher den Vorsitz hat, und einem Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr zusammensetzen. Außer den beiden effektiven Mitgliedern können weitere, der Landesverwaltung bzw. Der Freiwilligenorganisationen zugehörige Mitglieder ernannt werden.
Neben den Mitgliedern der GLS muss aus den zur Verfügung stehenden Humanressourcen (Gemeindeangestellte, Volontäre) eine Mannschaft zusammengestellt werden, welche die GLS bei ihren Aktivitäten in Bezug auf die administrative Verwaltung sowie bei den technisch-organisatorischen Tätigkeiten (Sekretariat, Buchhaltung, Angestellte unterschiedlicher Zugehörigkeit) unterstützt.

Die Gemeinde muss Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in welchen im Notfall die Gemeindeleitstelle untergebracht werden kann und die sich in einem Gebäude befinden, welches durch die in dem Gebiet herrschenden Risiken nicht beeinträchtigt wird. Die GLS sollte sich wenn möglich in einer Struktur befinden, die der Bevölkerung bekannt ist.
Die Gemeindeleitstelle muss mit einem Minimum an Arbeitsinstrumenten (Telefon, Fax, Computer, Büromaterial usw.) ausgestattet sein und wenn möglich über eine unterbrechungsfreien Stromversorgung (USV) bzw. ein externes Versorgungssystem für den Notfall verfügen, um die Einsatzfähigkeit der GLS auch bei einem Stromausfall gewährleisten zu können.

In der Gemeinde Leifers befindet sich die Gemeindezivilschutzleitstelle in der

Halle der freiwilligen Feuerwehr in Leifers
Tel. +39 0471 951455
Fax +39 0471 951455

Die Mitglieder der Gemeindezivilschutzleitstelle sind die folgenden:

  • Der Bürgermeister (Präsident);
  • Der Kommandant der FF Leifers;
  • Der Dienstleiter des Roten Kreuzes Leifers;
  • Der Kommandant der Stadtpolizei;
  • Der Kommandant der Carabinieristation;
  • Der Gemeindetechniker;
  • Der Arzt des Sanitätssprengels;
  • Der Gemeindesekretär.

Außerdem gehören noch zu diese Figuren spezialisierte Techniker (Geologen, Förster usw.) und weitere Personen zur Unterstützung (Gemeindebauhof, usw.)

Struktur des Plans

Der Notfallplan für die Gemeinden ist in sechs Teile unterteilt:

  1. Allgemeiner Teil
    Im allgemeinen Teil des Plans werden die Merkmale des Gemeindegebietes unter physischen, geographischen, anthropischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten beschrieben sowie knapp die in diesem Gebiet herrschenden Risiken aufgeführt. Zweck des allgemeinen Teils ist es, für die späteren Analysen, Beurteilungen und die im Plan angewandten Maßnahmen eine einleitende Beschreibung des untersuchten Gebietes abzugeben.
  2. Einsatzmodell
    Im Einsatzmodell werden die Zuständigkeiten und Aufgabenbereiche festgelegt, wobei eine natürliche Anwendung der einzelnen im Plan aufgeführten Verfahrensweisen vorgesehen ist. Das Einsatzmodell beschreibt die allgemeine Organisation des Notfallmanagements auf Gemeindeebene.
  3. Szenarien
    In diesem Teil werden sämtliche Phänomene und die hieraus für das Gemeindegebiet resultierenden andauernden Risiken studiert, analysiert, klassifiziert und detailliert aufgeführt. Es werden die Gefahren, die hieraus resultierende Verwundbarkeit der Strukturen und Personen sowie das Risiko basierend auf der Grundlage des entsprechenden Ereignisses identifiziert. Basierend auf den festgelegten Schwellen und den hieraus resultierenden Alarmstufen der einzelnen Ereignissenarien und basierend auf dem Einsatzmodell des zweiten Teils werden die von Fall zu Fall unterschiedlichen Verfahrensweisen definiert.
  4. Ressourcen
    In diesem Teil werden sämtliche Daten in Bezug auf die Struktur des Zivilschutzes der Gemeinde sowie allgemeine Informationen, Adressen und Telefonnummern des übergemeindlichen Zivilschutzsystems gesammelt. Darüber hinaus sind in diesem Teil auch sämtliche Informationen in Bezug auf die Notfallgebiete und -strukturen, die Kommunikationssysteme, die Verzeichnisse der in einem Notfall einzusetzenden Materialien und Mittel sowie andere nützliche Informationen enthalten.
  5. Formulare
    In diesem Teil des Plans sind Modelle für die Vorbereitung der für die Zivilschutzverordnungen nützlichen Dokumente, Formulare für Nachrichten sowie andere Instrumente zum Sammeln und Verwalten der für das Notfallmanagement nützlichen Daten gesammelt.
  6. Rechtssammlung
    In diesem Teil des Plans sind die für den Zivilschutz geltenden Richtlinien gesammelt, auf die Bezug genommen werden muss.

Der Zivilschutzstatus der Provinz Bozen

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Notfallflächen

Bei den Notfallstrukturen handelt es sich um Orte, die sich in dem Gebiet befinden, in welchen während eines Notfalls die Rettungseinsätze durchgeführt werden.

Es können drei verschiedene Arten von Strukturen unterschieden werden:

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1. Sammelzonen bzw. -punkte:
Hierbei handelt es sich um an sicheren Orten befindliche Bereiche bzw. Strukturen für die Erstaufnahme, in denen die Bevölkerung die ersten Informationen über das Ereignis und die ersten Hilfsmittel erhält. An diese Orte begibt sich die Bevölkerung im Falle einer vorbeugenden Evakuierung bzw. wenn ein Gebiet infolge eines Notfallereignisses geräumt werden muss;

 

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2. Bereitstellungsräume (Personal, Notfalllager Materialien und Mittel):


Hierbei handelt es sich um für das Notfallmanagement bestimmte Bereiche. In diesen Bereichen wird der erste Kontakt mit dem Rettungspersonal hergestellt, welches unter Umständen auch aus anderen Gemeinden stammen kann. Diese Bereiche müssen auch mit größeren Verkehrsmitteln leicht erreichbar sein;

 

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3. Notunterkünfte:
Hierbei handelt es sich um Bereiche bzw. Strukturen, in denen die Bevölkerung untergebracht wird, die dazu gezwungen ist, die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus für einen mehr oder weniger langen Zeitraum zu verlassen (von wenigen Tagen bis hin zu Monaten). In diesen Bereichen bzw. Strukturen können Strukturen für eine kurzfristige (Zelte) bzw. für eine mittel- und langfristige Aufnahme eingerichtet werden (Container, Fertigbaustrukturen). Eine weitere wichtige Ressource stellen darüber hinaus die Strukturen zur Aufnahme von Touristen bzw. Hallen, Schulen und andere Gebäude dar, in denen Betten und Betreuungsdienste für die evakuierte Bevölkerung realisiert werden können.

Das Bevölkerungs-Informations-System

Wer vor einer Gefahr gewarnt wird, kann sich besser darauf einstellen. Er befindet sich infolgedessen in einer günstigeren Lage. Um eine rasche Warnung, Alarmierung und Information der Bevölkerung zu gewährleisten, bedienen wir uns in Südtirol einerseits eines dichten Netzes an Feuerwehrsirenen (BAS) und andererseits des Bevölkerungs-Informations-Systems über Rundfunk und Fernsehen (BIS).
Nach einer Alarmierung mit Hilfe des einheitlichen Zivilschutzsignales "Alarm" ergehen über Rundfunk und Fernsehen wichtige Informationen, die sowohl einen genauen Bericht über die Situation als auch Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten beinhalten.

Für die Bevölkerung ist es besonders wichtig:

  • den Unterschied zwischen dem Sirenenalarm der Feuerwehr und dem Sirenenalarm des Zivilschutzes zu kennen;
  • ins Haus gehen und im Radio die im nachstehendem Prospekt angegeben Frequenzen wählen, sobald der Sirenenton des Zivilschutzes ertönt:
    • Radiosender
      • Die Antenne;
      • Ö1, Ö2, Ö3 (RAS);
      • Radio 2000;
      • Radio 2000 Edelweiß;
      • Radio ERF Südtirol;
      • Radio Gherdëina;
      • Radio Gherdëina 2;
      • Radio Grüne Welle;
      • Radio Holiday;
      • Radio NBC;
      • Radio Nord;
      • Radio Sacra Famiglia;
      • Radio Sonnenschein;
      • Radio Südtirol;
      • Radio Tirol;
      • RAI Bolzano;
      • Stadtradio Meran;
      • Südtirol 1;
      • Tele Radio Vinschgau;
    •  Fernsehsender
      • ORF1;
      • ORF2;
      • ARD;
      • ZDF;
      • SF1;
      • SF2;
      • BR;
      • Kika.

Der Sonderbetrieb für die Feuerwehr- und Zivilschutzdienste hat mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 7. Juni 2011, Nr. 23 beschlossen, für die Alarmierung der Bevölkerung im Notstandsfall auf Landesebene nur das einheitliche Zivilschutzsignal „Alarm“ mit einem einminütigen auf- und abschwellenden Heulton zu verwenden.

Nach einer Alarmierung mit Hilfe des einheitlichen Zivilschutzsignales "Alarm" ergehen über Rundfunk und Fernsehen wichtige Informationen, die sowohl einen genauen Bericht über die Situation als auch Empfehlungen und Anweisungen für das richtige Verhalten beinhalten.

  • Zivilschutzalarm:
    Eine Minute auf- und abschwellender Heulton.
    Sofort Fenster und Türen schließen, Informationen über Radio anhören;
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  • Feuerwehralarm:
    Dauerton (3x15 Sekunden) mit Unterbrechung (2x7 Sekunden);
  • Wöchentliche Sirenenprobe:
    Jeden Samstag um ca. 12.00 Uhr: Dauerton von 15 Sekunden.


Sieren-de

 

 

 

 

 

 

 

Im Gemeindegebiet von Leifers sind 7 Sirenen des Typs ECN – D 1800 oder ECN-D 1200 installiert. Es handelt sich um elektronische Sirenen, mit denen es auch möglich ist, vorregistrierte oder Echtzeit-Nachrichten, zusätzlich zum Bevölkerungs-Alarmierungs-System über Radio, durchzugeben. Jede Sirene kann einzeln, in Gruppen oder zusammen mit allen anderen ausgelöst werden.
In der Gemeindezivilschutzleitstelle in Leifers, die sich in der Feuerwehrhalle befindet, ist das Kontrollsystem eingerichtet, von denen die gesamten Sirenen verwaltet werden können. Sollte dieses Kommando-Kontrollsystem ausfallen, besteht die Möglichkeit das System manuell zu steuern.
Dieses Kommando-Kontrollsystem verfügt über eigene Batterien und hat die Möglichkeit die einzelnen Sirenen zu steuern.

Liste der Sirenen auf dem Gemeindegebiet:

  • Sirene 1: auf Firma PAN, B. Franklinstr. 1/A, Leifers;
  • Sirene 2: auf Obstmagazin Kaiser Alexander, Filzistr. 4/A, Leifers;
  • Sirene 3: auf FF Gerätehaus, Bahnhofstraße. 1/C, Leifers;
  • Sirene 4: auf Haus der Vereine, Weissensteinerstr. 37, Leifers;
  • Sirene 5: auf Glockenturm der Kirche, Dolimitistr. 23, Steinmannwald;
  • Sirene 6: auf ELFER d. Paolazzi E. & C., Olivettistr. 1, St. Jakob;
  • Sirene 7: auf FF Gerätehaus St. Jakob, Hilberstr. 1, St. Jakob.

Wichtige Telefonnummern und Zivilschutzwebseite:

Einheitliche Notrufzentrale: 112

Provinz Bozen Verkehrsmeldezentrale: +39 0471 200198

Brand- und Zivilschutz: +39 0471 416000

Südtiroler Zivilschutz

Zivilschutzstatus (Zeichenerklärung)


Betriebe mit Risiko für schwere Unfälle

Im Sinne des Art. 23 Absatz 6 des GvD 105/2015, können mit untenstehendem Link, die Informationen bezüglich der auf dem Gemeindegebiet ansässigen Betriebe mit Risiko schwerere Unfälle in Zusammenhang mit gefährlichen Substanzen, eingesehen werden.

ISPRA - Rischio industriale


Broschüre nützliche Informationen

Download file: PDFSüdtiroler Zivilschutz - Prospekt notwendige Informationen


Zuständig