Gemeindeausschussbeschluss Nr. 166 vom 27.04.2017

Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 166 vom 27.04.2017 zur Festlegung der Voraussetzungen und Vorrangskriterien für die Erstellung der Rangordnung, zur Aufnahme in die Gemeindedienste Kinderhort und Kindertagesstätte, gültig ab dem 1. September 2017 bis auf Widerruf.

Veröffentlichungsdatum

05.12.2024

Beschreibung

Mit dem Beschluss Nr. 166 vom 27.04.2017 legt der Gemeindeausschuss die Aufnahme- und Vorrangskriterien für den Zugang zu den Gemeindediensten Kinderhort und Kindertagesstätte für Kinder zwischen 3 Monaten und 3 Jahren fest, gemäß Landesgesetz Nr. 8/2013 und der geltenden Gemeindeverordnung.

Die ab dem 1. September 2017 bis auf Widerruf gültigen Kriterien umfassen:

  • Mindestanwesenheit: mindestens 20 Wochenstunden im Kinderhort, 12 in der Kindertagesstätte.
  • Vorrangskriterien (in absteigender Reihenfolge):
    • Wohnsitz des Kindes in Leifers;
    • Berufstätigkeit beider Elternteile oder des Alleinerziehenden;
    • Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit >50 %, Teilzeit ≤50 %);
    • Alleinerziehend ohne weitere Mitbewohner;
    • Arbeitslosigkeit mit Eintragung in die Arbeitslosenliste;
    • Teilnahme an Ausbildungen;
    • Invalidität ≥50 % eines oder mehrerer Familienmitglieder;
    • Minderjährige unter 10 Jahren im selben Familienbogen.

Bei Punktegleichheit wird die Familie mit dem niedrigeren FWL (Faktor wirtschaftliche Lage) bevorzugt. Kinder mit Behinderung haben laut Art. 12 G. 104/1992 Anspruch auf bevorzugte Aufnahme.

Datei

Kontakt

Dateiformat

application/pdf

Lizenz

Offene Lizenz

Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

05.12.2024

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 01.07.2025, 14:59 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.

Pressemitteilungen

Amtliche Mitteilungen des Bürgermeisters, der politischen Organe und der Gemeindeämter.