Mit dem Beschluss Nr. 166 vom 27.04.2017 legt der Gemeindeausschuss die Aufnahme- und Vorrangskriterien für den Zugang zu den Gemeindediensten Kinderhort und Kindertagesstätte für Kinder zwischen 3 Monaten und 3 Jahren fest, gemäß Landesgesetz Nr. 8/2013 und der geltenden Gemeindeverordnung.
Die ab dem 1. September 2017 bis auf Widerruf gültigen Kriterien umfassen:
- Mindestanwesenheit: mindestens 20 Wochenstunden im Kinderhort, 12 in der Kindertagesstätte.
- Vorrangskriterien (in absteigender Reihenfolge):
- Wohnsitz des Kindes in Leifers;
- Berufstätigkeit beider Elternteile oder des Alleinerziehenden;
- Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit >50 %, Teilzeit ≤50 %);
- Alleinerziehend ohne weitere Mitbewohner;
- Arbeitslosigkeit mit Eintragung in die Arbeitslosenliste;
- Teilnahme an Ausbildungen;
- Invalidität ≥50 % eines oder mehrerer Familienmitglieder;
- Minderjährige unter 10 Jahren im selben Familienbogen.
Bei Punktegleichheit wird die Familie mit dem niedrigeren FWL (Faktor wirtschaftliche Lage) bevorzugt. Kinder mit Behinderung haben laut Art. 12 G. 104/1992 Anspruch auf bevorzugte Aufnahme.