Das Formular dient der Mitteilung über die Durchführung einer örtlichen Glücksveranstaltung (Lotterie, Tombola, Glückstopf) und muss mindestens 30 Tage vor dem Termin an das zuständige Inspektorat der Staatsmonopole, den Präfekten und den Bürgermeister der betroffenen Gemeinde übermittelt werden.
Es enthält:
- Angaben zum gesetzlichen Vertreter des Veranstalters;
- Art der Veranstaltung (Lotterie, Tombola, Glückstopf);
- Zweck der Veranstaltung (Wohltätigkeit, Kultur, Sport usw.);
- Spezifische Erklärungen je nach Veranstaltungstyp (z. B. Preiswert, Verkaufsmodalitäten, geografische Begrenzung);
- Beizulegende Unterlagen (Reglement, Kaution, Ausweiskopie);
- Gesetzliche Verpflichtungen (Veröffentlichung, Protokollierung, Anwesenheit eines Gemeindebeauftragten).