Verordnung des Gemeindekinderhortes

Regelung zu Anmeldung, Besuch, Gebühren und Organisation des gemeindeeigenen Kinderhortes für Kinder von 3 bis 36 Monaten

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Veröffentlichungsdatum

26.03.2024

Beschreibung

Die Verordnung regelt den gemeindeeigenen Kinderhortdienst für Kinder zwischen 3 und 36 Monaten, mit Vorrang für Einwohner. Sie enthält Bestimmungen zur Aufnahme, pädagogischen Organisation, Öffnungszeiten, Gebühren, Ermäßigungen, Besuchsmodalitäten und Abwesenheiten. Weitere Regelungen betreffen Verpflegung, Datenschutz und die Möglichkeit des Besuchs in anderen Gemeinden. Die Inanspruchnahme des Dienstes setzt die vollständige Annahme der Verordnung voraus.

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Veröffentlichungsdatum

26.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 02.04.2026, 14:58 Uhr

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