Wiederversöhnung

Allgemeine Informationen Die gerichtlich getrennten Eheleute, deren Trauung in der Gemeinde Leifers registriert...

Veröffentlichungsdatum:

01.01.2000

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Beschreibung

Allgemeine Informationen
Die gerichtlich getrennten Eheleute, deren Trauung in der Gemeinde Leifers registriert wurde, können ihre Versöhnung direkt vor dem Standesbeamten der Gemeinde erklären. Sie müssen im Amt für Demographischem Dienste – Standesamt, das Trennungsurteil vorlegen.
Das Amt wird die diesbezüglichen Anmerkungen in den Standesamtsregistern vornehmen.

Voraussetzungen
In der Gemeinde eingetragene Trauungsurkunde

Dokumente    

  • Trennungsurteil; 
  • gültiger Personalausweis.

Rechtsquellen
Art. 63, Absatz 1, Buchst. g, Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung
Art. 157, Bürgerliches Gesetzbuch



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Zuletzt aktualisiert: 03.02.2025, 11:22 Uhr

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