Im Sinne einer fortschreitenden Digitalisierung und der Vereinfachung der Beziehungen zwischen Bürgern und Bürgerinnen und der öffentlichen Verwaltung hat sich der Gemeindeausschuss von Leifers für die vollständige Abschaffung der Sekretariatsgebühren für die Ausstellung von Bescheinigungen und Dokumenten beim Amt VII - Demografische Dienste und Bürgerschalter entschieden.
Die von Bürgermeister und Berichterstatter Giovanni Seppi eingebrachte und von Dr. Katia Milanello unterstützte Maßnahme tritt offiziell am 1. April 2026 in Kraft.
Die Gründe für die Entscheidung
Die Entscheidung basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse, die verdeutlicht hat, dass die Einhebung dieser Kleinstbeträge (in Höhe von 0,25 € oder 0,50 €) einen unverhältnismäßigen bürokratischen Aufwand verursachte. Angesichts geringfügiger jährlichen Einnahmen von weniger als 400,00 € im Jahr 2025 erforderten die mit der Verwaltung öffentlicher Gelder verbundenen Verfahren - wie Rechnungslegung, Einzahlungen an die Staatskasse, Entscheidungen und die Berichterstattung an den Rechnungshof - einen erheblichen Zeitaufwand sowohl für das Gemeindepersonal als auch für die Bürger*Innen am Schalter.
Was sich für die Bürgerschaft ändert
Ab dem 1. April 2026 sind für folgende Dokumente keine Sekretariatsgebühren mehr zu entrichten:
- Meldeamtliche Bescheinigungen (aktuelle und historische);
- Beglaubigungen von Unterschriften und Kopien;
- Beglaubigungen von Fotos;
- Verschiedene Bescheinigungen (z. B. Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger*Innen).
Wichtiger Hinweis: Die Rechte im Zusammenhang mit der Ausstellung von Personalausweisen (elektronisch und in Papierform) bleiben unverändert, hierfür bleibt das spezifische ministerielle Meldeverfahren in Kraft.
Hin zu einer zunehmend digitalen Verwaltung
Die Stadtverwaltung nutzt diese Gelegenheit, um die Nutzung digitaler Dienste weiter zu fördern. Dank des Nationalen Melderegisters (ANPR) können Bürgerinnen und Bürger ihre Beglaubigungen (Geburt, Ehe, Wohnsitz usw.) bereits jetzt selbstständig von zu Hause aus herunterladen, indem sie sich mit ihrem SPID oder CIE auf dem entsprechenden Portal anmelden, ohne physisch zum Schalter gehen zu müssen.
"Diese Entscheidung stellt einen Akt des Vertrauens und der Vereinfachung gegenüber der Bürgerschaft dar", so die Verwaltung. "Wir schaffen unnötige bürokratische Hürden für Kleinstbeträge ab, gewinnen wertvolle Zeit für wichtigere Dienstleistungen und fördern die Nutzung der digitalen Identität".