Die Gemeinde Leifers teilt der Bürgerschaft mit, dass die Arbeiten zur Erneuerung der Infrastrukturen in der Wurzerstraße kurz vor dem Abschluss stehen. Der Eingriff umfasste die koordinierte Erneuerung des Trinkwassernetzes, die Errichtung einer neuen Straßenbeleuchtung sowie den Bau des Kanalisationsnetzes, das von der Autonomen Provinz Bozen mitfinanziert wurde.
Es handelt sich um ein besonders bedeutendes Werk, nicht nur aus infrastruktureller, sondern auch aus ökologischer Sicht.
Der Bau von Abwassersystemen in nicht-urbanen Gebieten mit einer signifikanten Anzahl von Wohngebieten stellt einen grundlegenden Eingriff zum Schutz des Bodens und insbesondere zum Schutz des Grundwasserleiters dar.
Gemäß den geltenden Landesbestimmungen zum Gewässerschutz – insbesondere dem Landesgesetz vom 18. Juni 2002, Nr. 8, und der entsprechenden Durchführungsverordnung, die mit Dekret des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, genehmigt wurde – müssen Gebäude, die sich innerhalb von 200 Metern vom Abwassersystem befinden, an dieses angeschlossen werden, sofern ein solcher Anschluss unter Berücksichtigung der Bodenbeschaffenheit, der Hangneigung und der Morphologie des Standorts technisch möglich ist.
Die Gesetzgebung sieht jedoch auch spezifische Ausnahmen für jene Fälle vor, in denen der Anschluss aus technischer Sicht nicht realisierbar oder tragbar ist, beispielsweise aufgrund besonderer Höhenverhältnisse oder der Notwendigkeit von außerordentlichen Arbeiten.
Um solche Situationen zu regeln, hat die Gemeinde kürzlich ihre Verordnung geändert und die Möglichkeit von provisorischen Anschlüssen eingeführt, die an die Hinterlegung einer angemessenen Garantie gebunden sind. Der endgültige Anschluss kann erst nach den von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Überprüfungen erfolgen, einschließlich jener bezüglich der eventuellen Anwendung der Erschließungs- und Anschlussgebühren.
Mit diesem Eingriff bestätigt die Gemeindeverwaltung ihr Engagement für die ständige Verbesserung der städtischen Infrastrukturen, unter besonderer Berücksichtigung der ökologischen Nachhaltigkeit und der Qualität der für die Gemeinschaft erbrachten Dienstleistungen.
Achtung: Wegen Asphaltierungsarbeiten muss der im beigefügten Bild dargestellte Straßenabschnitt am Donnerstag und Freitag, dem 4. und 5. Juni 2026, gesperrt werden. Während dieses Zeitraums müssen die eingerichteten Umleitungen genutzt werden.