Gemeindeverordnung zur Regelung des Friseur- und Schönheitspflegegewerbes sowie des Betriebs von Sonnenstudios

Die Gemeindeverordnung regelt die Ausübung der Tätigkeiten als Friseur, Schönheitspfleger und Betreiber von Sonnenstudios in der Gemeinde Leifers und gewährleistet Sicherheit, Hygiene und Transparenz für Betreiber und Kunden.

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Veröffentlichungsdatum

23.07.2013

Beschreibung

Die Gemeindeverordnung regelt umfassend die Tätigkeiten von Friseuren, Schönheitspflegern und Sonnenstudio-Betreibern. Sie legt Anforderungen an die Ausübung, Hygienevorschriften, zulässige Geräte, Beschaffenheit der Geschäftsräume und berufliche Verantwortung fest. Auch zeitweilige Tätigkeiten zu Werbe- oder Lehrzwecken, Werbung, Produktverkauf, Öffnungszeiten sowie Unterbrechung oder Beendigung des Gewerbes sind geregelt. Ein fachlich qualifizierter technischer Verantwortlicher ist verpflichtend. Bei Verstößen oder fehlender Meldung drohen Verwaltungsstrafen. 

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Veröffentlichungsdatum

23.07.2013

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Zuletzt aktualisiert: 07.07.2025, 16:26 Uhr

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