Meldblatt für die Bekanntgabe der Überlassung von Gebäuden

Das Formular dient der Mitteilung an die örtliche Sicherheitsbehörde über die Überlassung einer Immobilie an Dritte gemäß geltender Gesetzgebung

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Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

Beschreibung

Das Formular ermöglicht die Erfüllung der Meldepflicht gemäß Art. 12 des Gesetzesdekrets vom 21. März 1978, Nr. 59, bei der Überlassung eines Gebäudes an Dritte (z. B. Verkauf, Vermietung, Leihe). Es ist vom Überlasser auszufüllen und innerhalb von 48 Stunden der örtlichen Sicherheitsbehörde (Polizei oder Carabinieri) zu übermitteln.

Das Formular enthält persönliche Daten des Überlassers und des Übernehmers, Angaben zum Gebäude (Adresse, Stockwerk, Raumanzahl, Verwendungszweck) sowie die Ausweisdaten des Übernehmers. 

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

28.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 23.07.2025, 10:49 Uhr

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