Marktgebühr - Besetzung von öffentlichem Grund

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten in Kraft getreten. Die Marktgebühr ersetzt die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP) und, begrenzt auf die Fälle von zeitweiligen Besetzungen die Müllgebühren. Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 837 bis 845 enthalten.

Gegenstand der Marktgebühr ist die Besetzung von öffentlichen Flächen und Räumen und für Märkte bestimmt sind, welche sowohl in ausgestatteten als auch in nicht ausgestatteten Strukturen stattfinden. Die Marktgebühr gilt auch für Besetzungen für die Abhaltung von Märkten auf privaten Flächen, die für die öffentlichen Nutzung bestimmt sind oder der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Die Gebühr wird auf der Grundlage der folgenden Elemente festgelegt:

  • Fläche der Besetzung, 
  • Art der Handelstätigkeit auf öffentlichem Grund;
  • Dauer der Besetzung;
  • wirtschaftlicher Wert des Standplatzes im Verhältnis zu seiner Lage.

ZONEN und TARIFE Marktgebühr ab 01.01.2022

Zuständig