Vermögensgebühr - Werbung

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten in Kraft getreten. Die Vermögensgebühr ersetzt die Steuer für die Besetzung von öffentlichem Grund (TOSAP) und die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA). Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 836 enthalten.

Die Anbringung von Werbemitteln entlang der Gemeindestraßen oder in Sichtweite derselben zum Zwecke der Werbeaussendung muss ausdrücklich von der Gemeinde ermächtigt werden.

Antrag
Der Antragsteller muss das Ermächtigungsansuchen mittels bereit gestelltem Vordruck.


Der Antrag auf Ermächtigung ist nicht erforderlich und wird durch die Erklärung erfüllt, die vor Beginn der Werbeaussendungen bei der Gemeinde oder dem Konzessionär eingereicht werden muss, im Falle von Werbeformen, die wie folgt durchgeführt werden:

  • Plakate;
  • Werbung auf Kraftfahrzeugen;
  • alle Werbeaussendungen, die nach den geltenden Vorschriften keiner behördlichen Genehmigung bedürfen.

Die Erklärung über die Werbemittel dient dazu, das Ausmaß der Vermögensgebühr zu errechnen.
Es sind Gebühren je nach Art und Ausmaß der Werbeaussendung vorgesehen.

TARIFE Vermögensgebühr - Werbung ab 01.01.2022


Der Betreiber
Die Gebühr wird über den Konzessionär verwaltet.

Konzessionär
SÜDPLA SRL
Kravoglstraße 2 - 39012 Meran/Sinich
Steuer- und Mwst.Nr.  01081300210
Post K/K 14312391
Tel. +39 0473 247118
E-mail: info@sudpla.it

In Leifers:
Torusimusverein Leifers - Branzoll - Pfatten
J.-F.-Kennedy-Straße 75/D
Tel. +39 0471 950420

Zuständig