Abänderung der Angaben - Änderung des Vor- oder Zunamens

Allgemeine Informationen
Der Antrag auf Änderung des Vor- oder Zunamens muss auf Stempelpapier (€ 16,00) an das Regierungskommissariat der Provinz Bozen (Prinz-Eugen-Allee Nr. 11) gerichtet werden, dort werden alle nötigen Informationen erteilt.
Nach Erhalt des betreffenden Dekretes, das vom Regierungskommissariat ausgestellt wird, muss der Interessierte den Anschlag für 30 Tage an der Amtstafel seiner Wohnsitz- und Geburtsgemeinde beantragen und im Regierungskommissariat die Übertragung in die Standesamtsregister anfordern.
Das Standesamt führt die Übertragung des Dekretes durch und berichtigt die Daten im Melde- und Standesamt.

Dokumente

  • Dekret zur Änderung des Vor- oder Zunamens;
  • gültiger Personalausweis;
  • Stempelmarke zu € 16,00.

Zuständiges Amt
Regierungskommissariat der Provinz Bozen
Prinz-Eugen-Allee, Nr. 11 - Bozen
Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Tel.: 0471 294418
Fax: 0471 294666
PEC: protocollo.comgovbz@pec.interno.it



Rechtsquellen
Artt. 84-94., Dekret des Präsidenten der Republik vom 3. November 2000, Nr. 396. Standesamtsordung