Für diejenigen, die im Besitz eines Personalausweises mit Fälligkeit innerhalb 31.12.2025 sind, wurde ein eigener Schalter eingerichtet.
Bitte buchen Sie online, indem Sie auf Elektronische Identitätskarte fällig. innerhalb 31.12.2025 klicken.
INFOS
Für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte ist es erforderlich zum vorgemerkten Termin persönlich am Schalter zu erscheinen, und zwar mit:
- der vorherigen Identitätskarte;
- im Falle von Verlust oder Diebstahl: es ist erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
- im Falle von Beschädigung: falls die Nummer der Identitätskarte unleserlich sein sollte, ist es erforderlich die Anzeige an die Ordnungskräfte und ein zusätzliches Dokument zur Identifizierung vorzulegen;
- ein aktuelles Passfoto (es darf nicht älter als 6 Monate sein) und auf hellem Hintergrund: siehe Standard ICAO;
- Gesundheitskarte;
- für Eu-Bürger: die Identitätskarte des Herkunftslandes oder den Reisepass;
- für Nicht-Eu-Bürger: den Reisepass und die gültige Aufenthaltsgenehmigung.
Die Kosten für die elektronische Identitätskarte betragen 22,20 €. Zahlungsmöglichkeiten: in bar bzw. mit einer PagoBancomat-Karte.
Die elektronische Identitätskarte wird vom Polygrafischen Institut innerhalb von sechs Arbeitstagen mittels Einschreiben, an die vom Bürger angegebene Adresse, geschickt.
Falls der Antragsteller/Delegierte zur Entgegennahme zum Zeitpunkt der Zustellung nicht anwesend sein sollte, wird eine Mitteilung hinterlassen, aus der alle Informationen zur Abholung der Identitätskarte entnommen werden können.
Die Vorgehensweise zur Ausstellung der Identitätskarte für Minderjährige ist dieselbe wie für Volljährige.
Um das Dokument zu beantragen ist die Anwesenheit des Minderjährigen und der Eltern erforderlich. Falls ein Elternteil verhindert sein sollte persönlich beim Schalter vorzusprechen, kann es untenstehendes Formular ausfüllen und unterschreiben und die Kopie eines gültigen Erkennungsausweises beilegen. Identitätskarte - Antrag und Erklärung für Minderjährige
Die vollständige Erklärung wird dann vom Elternteil, welches persönlich am Schalter, zusammen mit dem Minderjährigen erschient, vorgelegt.