Kinderhort

Um welchen Dienst handelt es sich?
Der Kinderhort ist eine Erziehungseinrichtung mit sozialem Charakter, die sich dafür einsetzt, dass sich Kinder im Alter zwischen 3 Monaten und 3 Jahren, durch individuell und bedarfsgerecht abgestimmte Projekte, entfalten und entwickeln können. In enger Zusammenarbeit mit der Familie, durch den ständigen Informations- und Erfahrungsaustausch und durch gemeinsame Ausbildungsinitiativen für Fachkräfte und Eltern, wird für die psychopädagogische Entwicklung, die Verpflegung und Betreuung der Kinder gesorgt. Dabei werden die sprachlichen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten berücksichtigt und die Selbstständigkeit und Interaktion der Kinder mit Gleichaltrigen und Erwachsenen gefördert.
Der Dienst öffnet am Morgen um 7.30 Uhr und die Kinder können bis 9.00 Uhr in den Kinderhort gebracht werden. Der Kinderhort ist das gesamte Jahr über geöffnet, außer an Fest- und Feiertagen, sowie an zwei aufeinanderfolgenden Wochen im Sommer. Der aktuelle Besuchskalender wird jedes Jahr hier veröffentlicht.

Wer kann den Dienst nutzen?
Alle Kinder im Alter zwischen drei Monaten und drei Jahren, deren Familien im Gemeindegebiet ansässig sind, können in den Kinderhort eingeschrieben werden.

Innerhalb wann und wie erfolgt die Einschreibung?
Für die Einschreibung in den Kinderhort sollten die Eltern oder der gesetzliche Vertreter vorher das Informationsblatt über den Dienst des Kinderhortes aufmerksam durchlesen und anschließend mittels Einschreibungsformular, den entsprechenden Antrag stellen.

Das Einschreibungsgesuch kann vom 1. Februar bis zum 30. April eines jeden Jahres eingereicht werden, mit Ausnahme der im Mai geborenen Kinder, für welche das Gesuch bis zum 31. Mai desselben Jahres eingereicht werden kann.
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann händisch beim zuständigen Amt V - Soziales und Kultur - zweiter Stock - Zimmer 211 im Rathaus abgegeben werden oder mittels E-Mail an die Adresse servizi.generali@comune.laives.bz.it gesandt werden, wobei eine Kopie eines Erkennungsausweises beider Eltern beizulegen ist. Das Ansuchen kann auch mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse leifers.laives@legalmail.it übermittelt werden. Aufgrund aller termingerecht abgegebenen Ansuchen wird eine Rangordnung erstellt, welche im Juni auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht wird. Zeitgleich werden die Bestätigungen für die Aufnahme oder die Absage für den Besuch des Kinderhortes mit Beginn im September, in Bezug auf die termingerecht abgegeben Ansuchen und die erstellte Rangordnung, versandt. 

Achtung
Im Monat Juni können aus verwaltungstechnischen Gründen keine Einschreibungen eingereicht werden. Ab dem 1. Juli können erneut Ansuchen abgegeben werden und die Vergabe von freien Plätzen erfolgt aufgrund einer ständigen Anpassung der Rangordnung, bis zum Monat Mai des darauffolgenden Jahres.

Welche sind die Kriterien zur Erstellung der Rangordnung?
Nachdem im Kinderhort höchstens 75 Kinder aufgenommen werden können, muss eine entsprechende Rangordnung mittels verbindlicher Vorrangskriterien laut Gemeindeausschussbeschluss Nr. 166 vom 27.04.2017 erstellt werden. 

Wieviel kostet der Dienst und gibt es eventuell Tarifbegünstigungen?
Die Gebühr wird gemäß der zeitlichen Inanspruchnahme des Dienstes, die bei der Einschreibung ausgewählt wird, berechnet. Es stehen fünf Möglichkeiten zur Verfügung, welche aus dem Informationsblatt über den Dienst entnommen werden können. Je nach Einkommens- und Vermögenslage kann laut geltenden Bestimmungen um eine Tarifbegünstigung angesucht werden.
Um zu sehen, ob das Recht auf eine Tarifbegünstigung besteht und wie hoch der Betrag ist, muss unter der Telefonnummer +39 0471 595780 ein Termin vereinbart werden. Mitzubringen sind die erforderlichen Unterlagen, welche aus der Anlage Erforderliche Dokumente für Tarifbegünstigung, ersichtlich sind.

Was ist der „Bonus Nido INPS“?
Zusätzlich zum Antrag auf Tarifbegünstigung kann die Familie beim NISF die Erstattung eines Teils der Gebühr beantragen. Dieser „BONUS ASILO NIDO“ ist eine Maßnahme zur Unterstützung von Familien bei der Zahlung der Gebühren für den Besuch autorisierter öffentlicher oder privater Kinderhorte bzw. Kindertagestätten. Der maximale jährliche Betrag des Bonus beträgt 3.000 Euro und wird auf der Grundlage der gültigen ISEE ausgezahlt. Weitere Informationen dazu sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.inps.it/prestazioni-servizi/bonus-asilo-nido-e-forme-di-supporto-presso-la-propria-abitazione

Wie funktioniert der Dienst und wie erfolgt die Zahlung?
Jedes Kind, das für den Dienst eingeschrieben wird, erhält einen persönlichen Identifizierungskodex PAN. Dieser dient zur Verwaltung der Anwesenheiten und zur Berechnung der Gebühr.
Nach Erhalt des PAN-Kodexes durch das Amt V – Soziales und Kultur, kann die Gebühr mittels Banküberweisung eingezahlt werden: als Zahlungsgrund sind der PAN-Kodex und der Vor- und Zuname des Kindes, für welchen die Zahlung erfolgt, anzuführen.
Der Identifizierungskodex PAN ist persönlich und dient zur unmissverständlichen Identifizierung des Nutzers, wonach es notwendig ist, für jedes Kind eine getrennte Überweisung vorzunehmen und den Zahlungsbeleg aufzubewahren (dieser wird dann auch für den Bonus Nido INPS benötigt).
Den Eltern wird zur Überprüfung des Restguthabens der Zugang zum entsprechenden Verwaltungsprogramm des Dienstes „Meets Food“ gewährt: https://myportal.multiutilitycard.it
Das am Ende des Schuljahres bestehende Restguthaben wird auf das folgende Schuljahr übertragen. Sollte der Dienst nicht mehr in Anspruch genommen werden, kann mittels bereit gestelltem Vordruck um Rückerstattung des Restguthabens angesucht werden: Anfrage für die Rückerstattung/Überweisung des Restguthabens Schulausspeisungsdienst, Kinderhort u. Kindergarten.

Kann während des Jahres um Abänderungen angesucht werden?
Etwaige Abänderungen im Laufe des Schuljahres, (meldeamtliche Daten, Diäten, Betreuungszeiten, Wohnsitz, Rücktritt) müssen schriftlich durch Ausfüllen des Formulars Abänderung Kinderhort beantragt werden. Der bereitgestellte Vordruck muss ausgefüllt und unterschrieben beim zuständigen Amt abgegeben oder mittels E-Mail an die Adresse servizi.generali@comune.laives.bz.it (Kopie eines Ausweises beilegen) oder mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an die Adresse leifers.laives@legalmail.it übermittelt werden.

Eine Abänderung der Ausgangszeit ist auch während des Jahres erlaubt. Die letzte Ausgangszeit kann nur beantragt werden, solange Plätze verfügbar sind und nur aus nachgewiesenen Arbeitsgründen. Ein eventueller Rücktritt vom Dienst muss mindestens 30 Tage vor Besuchsende mitgeteilt werden.
Bei Abänderungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen elterlichen Verantwortung nach Art. 316, 317-ter und 337-quater des Bürgerlichen Gesetzbuches einzuhalten.

Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Informationsblatt über den Dienst des Kinderhortes.

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Rechtsquellen
Landesgesetz vom 8. November 1974, Nr. 26
Dekret des Landeshauptmanns vom 28. Mai 1976, Nr. 32
Beschluss der Landesregierung vom 20. Dezember 2016, Nr. 1436
Gemeindeverordnung
Gemeindeausschussbeschluss Nr. 166 vom 27.04.2017



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