Tarifbeteiligung

Im Sinne der geltenden Bestimmungen (Dekret des Landeshauptmanns 30/2000) ist die Gemeinde Leifers für die Ergänzung der Tarife der stationären Seniorendienste zuständig.
Die Bestimmung der Rechtsinhaber dieser Begünstigung wird von der Bezirksgemeinschaft Überetsch– Unterland durchgeführt, welche auch die Quote zu Lasten der Nutzer, der Familienangehörigen und eventuell der Gemeinde Leifers, festlegt.


Rechtsquellen
Landesgesetz vom 30. April 1991, Nr.13
Dekret des Landeshauptmanns vom 3. Juni 2013, Nr. 13
Dekret des Landeshauptmanns vom 11. August 2000, Nr. 30


Zuständig