Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte

Allgemeine Informationen
Die Bescheinigung über den Besitz der politischen Rechte wird vom Bürgermeister an die italienischen Bürger, welche in den Wählerlisten von Leifers eingetragen sind, ausgestellt. Sie wird auf Stempelpapier ausgestellt, außer es ist vom Gesetz die Befreiung vorgesehen.
Die Aushändigung erfolgt maximal innerhalb 5 Tagen.

Wichtig
Die meldeamtlichen Bescheinigungen werden im Sinne der Art. 1 und 2 der Tab. „A“ des D.P.R. 642/72, auf Stempelpapier zu € 16,00 + € 0,50 in bar für Sekretariatsgebühren, ausgestellt.
Die Befreiung von der Stempelgebühr wird nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen angewandt.
Wenn der Bürger eine Bescheinigung oder die Beglaubigung einer Unterschrift bzw. Kopie verlangt, muss er unter eigener Verantwortung den Zweck und/oder das Gesetz, das die Befreiung von der Stempelmarke vorsieht, angeben.
Andernfalls ist der Beamte verpflichtet die Stempelmarke anzubringen.
Wird die Bescheinigung für einen anderen Zweck, als jener welcher auf der Bescheinigung angegeben ist, benutzt, ist dies Steuerhinterziehung.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in der Gemeinde;
  • Eintragung in den Wählerlisten der Gemeinde Leifers.

Dokumente, die bei der Antragsstellung vorzulegen sind
Gültiger Personalausweis.


Rechtsquellen
Einheitstext vom 20. März 1967, Nr. 223 und folg. Änderungen.